Für Familien in Kamen läuft eine wichtige Frist: Der Anmeldeschein für Schulanfänger des Schuljahres 2027/28 muss bis spätestens Freitag, 18. September 2026, bei der Stadt Kamen zurückgegeben werden.
Wer wird 2027 schulpflichtig?
Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden und noch nicht eingeschult sind. Eltern können ihr Kind grundsätzlich an der Grundschule ihrer Wahl in Kamen anmelden. Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme an der Grundschule, die dem Wohnort am nächsten liegt.
Was Eltern jetzt tun müssen
Die Stadt verschickt Anmeldescheine an die betroffenen Familien. Wer keinen Anmeldeschein erhalten hat, obwohl das eigene Kind schulpflichtig wird, sollte sich direkt beim Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport melden.
Auch jüngere Kinder können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie die notwendige Schulreife besitzen. Entsprechende Anträge müssen ebenfalls bis zum 18. September eingereicht werden.
Wer sich vor der Entscheidung über einzelne Grundschulen informieren möchte, sollte zusätzlich die Internetseiten der Schulen im Blick behalten. Dort werden Informationsveranstaltungen und Besichtigungstermine angekündigt.


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