Die AfD gewinnt Sachsen-Anhalt – und ich muss ganz offen sagen: Dieses Wahlergebnis macht mich entsetzt, traurig und auch ein Stück weit ratlos. Nach dem vorläufigen Ergebnis kommt die AfD bei der Landtagswahl 2026 auf 43,8 Prozent. Das ist keine knappe Protestnote am Rand, sondern ein massiver Wahlsieg.
Zu meiner Enttäuschung kommt Unsicherheit. Nicht im Sinne von Panik, sondern ganz nüchtern: Wie geht es politisch jetzt weiter? Wer kann überhaupt eine Regierung bilden? Welche Rolle spielt das BSW? Und was von dem, was die AfD im Wahlkampf und in ihrem 100-Tage-Programm angekündigt hat, kann eine Landesregierung tatsächlich schnell umsetzen?
Ich will hier nicht so tun, als wäre jeder Programmpunkt automatisch eine Katastrophe. Manche Ideen kann man sachlich diskutieren, andere halte ich für Symbolpolitik, rechtlich kaum umsetzbar oder schlicht für sinnlosen Quatsch. Genau diese Trennung ist mir wichtig.
43,8 Prozent – aber noch keine Alleinregierung
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landeswahlleitung erreicht die AfD 43,8 Prozent. Die CDU kommt auf 17,2 Prozent, die SPD auf 9,3 Prozent, die Grünen auf 8,9 Prozent, die Linke auf 8,6 Prozent und das BSW auf 5,3 Prozent.
Im neuen Landtag sind 83 Sitze zu vergeben. Die AfD erhält nach der vorläufigen Sitzverteilung 39 Sitze. Für die absolute Mehrheit wären 42 nötig. Das bedeutet: Die AfD hat die Wahl klar gewonnen, kann aber nicht einfach allein durchregieren.
Und genau an diesem Punkt wird es politisch kompliziert. Eine Regierung ohne AfD braucht eine Konstellation, die noch vor wenigen Jahren ziemlich absurd geklungen hätte. Gleichzeitig kann schon die Frage, wer sich bei einer Ministerpräsidentenwahl enthält oder bei einzelnen Projekten mitstimmt, entscheidend werden.
Das BSW macht mir gerade zusätzliche Sorgen
Eine feste Koalition mit der AfD hat das BSW ausgeschlossen. Das ist erst einmal beruhigend. Nur: Eine Zusammenarbeit bei einzelnen Projekten, wechselnde Mehrheiten oder eine Duldung sind damit nicht automatisch vom Tisch. Nach der Wahl hat das BSW erneut deutlich gemacht, dass es mit der AfD über gemeinsame Vorhaben reden will.
Und ja, da kommt bei mir der Frust durch: Ich hoffe wirklich, dass die Verantwortlichen beim BSW jetzt nicht zu den Pappköppen werden, die am Ende ausgerechnet einer AfD-geführten Regierung die entscheidenden Stimmen oder Enthaltungen liefern. Man kann die sogenannte Brandmauer kritisieren und trotzdem erkennen, dass es einen Unterschied zwischen sachlicher Oppositionsarbeit und politischer Machtverschaffung gibt.
Aktuell ist deshalb wichtig, sauber zu unterscheiden: Eine AfD-BSW-Koalition ist nicht beschlossen. Das BSW hat sie sogar ausgeschlossen. Offen bleibt aber, ob es bei einzelnen Themen gemeinsame Mehrheiten gibt oder ob das BSW eine Minderheitsregierung indirekt ermöglicht.
Was eine AfD-geführte Landesregierung relativ schnell umsetzen könnte
Ein Teil des AfD-Programms liegt tatsächlich im Einflussbereich eines Bundeslandes. Wer jetzt glaubt, alles sei ohnehin nur Wahlkampfgerede und könne rechtlich niemals umgesetzt werden, macht es sich zu einfach.
1. Prioritäten in Ministerien und Verwaltung verändern
Eine neue Landesregierung kann Verwaltungsprioritäten, Erlasse, Zuständigkeiten und politische Schwerpunkte relativ schnell ändern. Auch Ministerien können neu zugeschnitten oder zusammengelegt werden. Das spart kurzfristig vermutlich weniger Geld, als es auf dem Papier klingt, verändert aber sehr wohl, welche Themen politisch oben auf der Liste stehen.
2. Förderprogramme kürzen oder neu ausrichten
Die AfD will unter anderem bestimmte Demokratie-, Klima- und Integrationsprojekte sowie andere Förderprogramme streichen oder kürzen. Bei reinen Landesmitteln kann eine Regierung hier vergleichsweise schnell politische Prioritäten verschieben – allerdings nicht beliebig über Nacht, wenn laufende Verträge, Haushaltsrecht oder bereits erteilte Förderbescheide entgegenstehen.
3. Bildungspolitik und Lehrpläne verändern
Bildung ist weitgehend Ländersache. Eine Landesregierung hat deshalb echten Einfluss auf Lehrpläne, schulpolitische Schwerpunkte, Verwaltungsvorgaben und Teile des Schulrechts. Nicht alles geht per Federstrich, aber hier besitzt eine Landesregierung deutlich mehr Gestaltungsmacht als etwa beim Asylrecht oder bei der Staatsangehörigkeit.
4. Abschiebungen organisatorisch stärker priorisieren
Der Vollzug von Abschiebungen liegt zu einem wichtigen Teil bei den Ländern. Eine Regierung kann Behörden anders anweisen, Abläufe priorisieren und zusätzliche Kapazitäten für Abschiebehaft planen. Das heißt aber nicht, dass sich jede angekündigte Abschiebung tatsächlich durchführen lässt: Herkunftsstaaten müssen mitwirken, Gerichte können Entscheidungen prüfen und Bundes- sowie Europarecht gelten weiterhin.
5. Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber stärker nutzen
Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz existieren bereits. Die AfD will diese Möglichkeit flächendeckender und verpflichtender nutzen. Eine Landesregierung könnte entsprechende Verwaltungsanweisungen vergleichsweise schnell auf den Weg bringen. Die praktische Umsetzung – geeignete Tätigkeiten, Betreuung, Arbeitsschutz und Organisation – ist allerdings etwas anderes als eine Pressekonferenz mit der Ansage „ab morgen gilt das“.

Was aus meiner Sicht vor allem Getöse oder sinnloser Quatsch ist
Dann gibt es die andere Kategorie: Forderungen, die sich gut für große Schlagzeilen eignen, bei denen ein Ministerpräsident in Magdeburg aber keineswegs einfach den Schalter umlegen kann.
Das Asylrecht abschaffen? Kann Sachsen-Anhalt nicht
Das Grundrecht auf Asyl steht im Grundgesetz. Ein Bundesland kann es nicht abschaffen. Sachsen-Anhalt könnte über den Bundesrat Initiativen starten, aber für eine Verfassungsänderung braucht es auf Bundesebene Zweidrittelmehrheiten. Wer so tut, als könne eine neue Landesregierung das einfach in den ersten 100 Tagen erledigen, verkauft politische Illusionen.
Staatsangehörigkeitsrecht ändern? Ebenfalls Bundessache
Auch zentrale Regeln zur Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit werden nicht in Magdeburg beschlossen. Eine Landesregierung kann politisch Druck machen und im Bundesrat Anträge stellen – mehr aber nicht.
Schulpflicht durch „Bildungspflicht“ und Homeschooling ersetzen? Rechtlich ein dickes Brett
Die AfD will die bisherige Schulpflicht durch eine sogenannte Bildungspflicht ersetzen und damit Unterricht zu Hause erleichtern. Das ist nicht einfach eine kleine Änderung im Stundenplan. Die Landesverfassung Sachsen-Anhalts enthält die allgemeine Schulpflicht, zusätzlich stellen sich grundrechtliche Fragen. Das wäre ziemlich sicher ein Fall für Parlamente und Gerichte – nicht für einen schnellen Verwaltungsakt.
Inklusion einfach beenden? So simpel ist es nicht
Eine Landesregierung kann die Schulstruktur verändern und Förderschulen stärker gewichten. Sie kann aber bestehende Rechte von Kindern mit Behinderung und internationale Verpflichtungen nicht einfach wegwischen. Auch hier klingt die Parole deutlich einfacher als die rechtliche Realität.
Rundfunkbeitrag abschaffen? Viel komplizierter als der Slogan
Die AfD will Rundfunkstaatsverträge kündigen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend umbauen. Ein Land hat bei Staatsverträgen durchaus Handlungsmöglichkeiten. Daraus folgt aber nicht, dass Sachsen-Anhalt im Alleingang morgen den gesamten Rundfunkbeitrag abschaffen und ein fertiges Ersatzsystem hinstellen kann. Rechtliche, vertragliche und länderübergreifende Folgen sind erheblich.
Wer sich für die finanziellen Aspekte interessiert: Ich habe das AfD-100-Tage-Programm bereits ausführlich auf Finanzierbarkeit und praktische Umsetzung geprüft.
Was mich an dem Ergebnis am meisten beunruhigt
Meine Sorge hängt gar nicht daran, dass jetzt jedes maximalistische Wahlkampfversprechen eins zu eins umgesetzt wird. Vieles davon scheitert an Zuständigkeiten, Mehrheiten oder Gerichten.
Mich beunruhigt eher das, was tatsächlich im Kleinen und im Alltag verändert werden kann: Welche Projekte noch Geld bekommen. Welche Themen Schulen vermittelt bekommen. Welche Sprache eine Landesregierung verwendet. Welche Prioritäten Behörden setzen. Welche gesellschaftlichen Gruppen das Gefühl bekommen, noch dazuzugehören – oder eben nicht.
Und natürlich macht mich nachdenklich, dass 43,8 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Zweitstimme dieser Partei gegeben haben. Man kann dieses Ergebnis nicht einfach mit „alles Protestwähler“ abtun. Wer demokratische Mehrheiten zurückgewinnen will, muss sich damit beschäftigen, warum so viele Menschen den bisherigen Parteien nicht mehr zutrauen, ihre Probleme zu lösen.
Wie geht es jetzt weiter?
Im Moment ist die Regierungsbildung offen. Die AfD hat keine absolute Mehrheit. Das BSW schließt eine feste Koalition aus, hält aber Gespräche und projektbezogene Zusammenarbeit offen. CDU, SPD, Grüne und Linke stehen wiederum vor eigenen politischen Grenzen und Unvereinbarkeiten.
Vielleicht entsteht am Ende eine Konstruktion, die heute noch niemand ernsthaft auf dem Zettel hat. Vielleicht gibt es eine Minderheitsregierung. Vielleicht blockieren sich die Parteien so lange, bis ganz andere Lösungen diskutiert werden. Sicher ist für mich nur: Sachsen-Anhalt wird politisch gerade zu einem ziemlich großen Experimentierfeld.
Ich hoffe sehr, dass die demokratischen Parteien und auch das BSW jetzt nicht nur taktisch auf die nächsten Umfragen schauen, sondern sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Und ich hoffe genauso, dass man die Wähler der AfD nicht pauschal beschimpft. Das bringt niemanden zurück. Kritik muss sich an Programmen, Aussagen und konkreten politischen Entscheidungen festmachen.
Mein Fazit
Die AfD gewinnt Sachsen-Anhalt deutlich, aber sie gewinnt keine absolute Mehrheit. Das ist für mich der kleine, aber wichtige Unterschied zwischen einem erschreckenden Wahlergebnis und einer bereits feststehenden AfD-Alleinregierung.
Ich bin traurig über dieses Ergebnis. Ich bin entsetzt über die Größenordnung. Und ja, ich bin unsicher, was die kommenden Wochen bringen. Gleichzeitig hilft es nicht, sich von jeder maximalen Forderung im Wahlprogramm verrückt machen zu lassen. Ein Bundesland kann viel verändern – aber es kann weder das Grundgesetz abschaffen noch Bundes- und Europarecht nach Belieben ignorieren.
Die nächsten Wochen werden zeigen, wer bereit ist, mit wem zu reden – und vor allem, wer bereit ist, wem tatsächlich Macht zu verschaffen.
Häufige Fragen zum AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
Hat die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit?
Nein. Nach dem vorläufigen Ergebnis kommt die AfD auf 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen. Für eine absolute Mehrheit wären 42 Sitze nötig.
Kann das BSW der AfD zu einer Regierung verhelfen?
Grundsätzlich kann das BSW durch Zustimmung, Enthaltung oder projektbezogene Zusammenarbeit Einfluss auf Mehrheiten haben. Eine feste Koalition mit der AfD hat das BSW bislang ausgeschlossen. Wie es sich bei einer konkreten Ministerpräsidentenwahl oder Minderheitsregierung verhält, ist noch offen.
Welche AfD-Pläne könnte eine Landesregierung schnell umsetzen?
Relativ schnell veränderbar sind Verwaltungsprioritäten, Teile der Förderpolitik, manche schulpolitischen Vorgaben und die organisatorische Schwerpunktsetzung beim Vollzug von Abschiebungen. Größere Gesetzesänderungen brauchen parlamentarische Mehrheiten und müssen höherrangiges Recht beachten.
Kann Sachsen-Anhalt das Asylrecht abschaffen?
Nein. Das Asylrecht ist im Grundgesetz geregelt. Sachsen-Anhalt kann politische Initiativen über den Bundesrat anstoßen, aber keine Änderung des Grundgesetzes allein beschließen.
Ist das Wahlergebnis schon endgültig?
Nein. Die derzeit veröffentlichten Zahlen sind das vorläufige Ergebnis. Das endgültige amtliche Ergebnis wird erst nach der Prüfung durch die zuständigen Wahlorgane festgestellt.



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